Hinweisgebersystem
Der Schutz von Hinweisgebern ist der Unternehmensgruppe Terhalle ein besonderes Anliegen. Wir tragen Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie unserer ethischen und unternehmerischen Grundsätze. Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen daher die Möglichkeit, auf mögliche Rechtsverstöße oder schwerwiegendes Fehlverhalten hinzuweisen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften,
- Verletzungen von Menschenrechten,
- Diebstahl oder Betrug,
- Diskriminierung und Belästigung,
- Korruption oder andere Formen von Fehlverhalten.
Was bedeutet das für Sie?
Über unser Hinweisgebersystem können Sie Hinweise innerhalb oder außerhalb unseres Unternehmens sicher, vertraulich und DSGVO-konform abgeben. Jeder Hinweis wird ernst genommen und durch unsere interne Meldestelle sorgfältig, objektiv und vertraulich geprüft. Hinweisgebende Personen sollen durch die Abgabe eines Hinweises keine Nachteile erfahren.
Damit eine verlässliche Prüfung möglich ist, sollten Hinweise möglichst konkret formuliert werden. Sofern vorhanden, können Sie ergänzende Unterlagen oder sonstige Belege zur Verfügung stellen. Bei begründeten Hinweisen kann es erforderlich sein, fachlich zuständige Personen innerhalb der Unternehmensgruppe einzubeziehen. Dabei werden der Schutz Ihrer Identität und die Vertraulichkeit des Vorgangs jederzeit berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden, Produktanfragen oder Garantieansprüche vorgesehen ist.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als hinweisgebende Person finden Sie in der nachfolgenden PDF.